Vernehmlassung zur Änderung des SchKG (Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern)

Gemäss Pub­lika­tion im Bun­des­blatt hat das EJPD am 22. April 2015 das Vernehm­las­sungsver­fahren zur Änderung des SchKG (Miss­brauch des Konkursver­fahrens ver­hin­dern) eröffnet. Die Vernehm­las­sungs­frist endet am 14. August 2015. Die Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen kön­nen beim Bun­de­samt für Jus­tiz oder elek­tro­n­isch bezo­gen werden.