Gemäss Publikation im Bundesblatt hat das EJPD am 22. April 2015 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des SchKG (Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. August 2015. Die Vernehmlassungsunterlagen können beim Bundesamt für Justiz oder elektronisch bezogen werden.