Am 17. Oktober 2018 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7). Mit der Teilrevision werden Anpassungen in der Ausgestaltung des Strommarktes angestrebt mit dem Ziel, langfristig die Versorgungssicherheit zu garantieren, die wirtschaftliche Effizienz zu steigern sowie die Marktintegration erneuerbarer Energien zu stärken. Vorgesehen ist insbesondere die vollständige Öffnung des Strommarkts.
Verfügbar sind die folgenden Unterlagen:
Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. Januar 2019.