BR: Vernehmlassung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes eröffnet

Am 17. Okto­ber 2018 eröffnete der Bun­desrat die Vernehm­las­sung zur Änderung des Stromver­sorgungs­ge­set­zes (StromVG; SR 734.7). Mit der Teil­re­vi­sion wer­den Anpas­sun­gen in der Aus­gestal­tung des Strom­mark­tes angestrebt mit dem Ziel, langfristig die Ver­sorgungssicher­heit zu garantieren, die wirtschaftliche Effizienz zu steigern sowie die Mark­t­in­te­gra­tion erneuer­bar­er Energien zu stärken. Vorge­se­hen ist ins­beson­dere die voll­ständi­ge Öff­nung des Strommarkts.

Ver­füg­bar sind die fol­gen­den Unterlagen:

Die Vernehm­las­sungs­frist endet am 31. Jan­u­ar 2019.