Das UVEK hat seine Verordnung über die Internet-Domain “.swiss” auf den 1. September 2015 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung regelt die privilegierte Zuteilung von Second-Level-Domains unter der Top-Level-Domain “.swiss” und die Berechtigung zur Zuteilung solcher Domains. Die Zuteilung von “.swiss”-Domains folgt dabei einer primär kennzeichenrechtlich orientierten Prioritätsregelung.