BR: Kein Technologieverbot für Fracking

An sein­er Sitzung vom 3. März 2017 hat der Bun­desrat seine Hal­tung zur Nutzung des Unter­grunds durch hydraulis­che Frak­turierung (Frack­ing) fest­gelegt. Der entsprechen­den Medi­en­mit­teilung ist zu ent­nehmen, dass der Ein­satz dieser Tech­nolo­gie unter gewis­sen Bedin­gun­gen möglich sein soll (insb. zur Gewin­nung von Erd­wärme aus gross­er Tiefe). Indessen wird die Erschlies­sung von Erdgasvorkom­men mit­tels Frack­ing vom Bun­desrat aus klimapoli­tis­chen Grün­den nicht unter­stützt. Ein Mora­to­ri­um ist gemäss Bun­desrat nicht nötig, da die gel­tenden geset­zlichen Regelun­gen auf Bun­de­sebene aus­re­ichend seien.

Rel­e­vante Doku­mente: Frack­ing in der Schweiz — Bericht des Bun­desrates in Erfül­lung des Pos­tu­lats Trede 13.3108 vom 19. März 2013 und Fak­ten­blatt BAFU zur hydraulis­chen Frakturierung