An seiner Sitzung vom 3. März 2017 hat der Bundesrat seine Haltung zur Nutzung des Untergrunds durch hydraulische Frakturierung (Fracking) festgelegt. Der entsprechenden Medienmitteilung ist zu entnehmen, dass der Einsatz dieser Technologie unter gewissen Bedingungen möglich sein soll (insb. zur Gewinnung von Erdwärme aus grosser Tiefe). Indessen wird die Erschliessung von Erdgasvorkommen mittels Fracking vom Bundesrat aus klimapolitischen Gründen nicht unterstützt. Ein Moratorium ist gemäss Bundesrat nicht nötig, da die geltenden gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene ausreichend seien.
Relevante Dokumente: Fracking in der Schweiz — Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Trede 13.3108 vom 19. März 2013 und Faktenblatt BAFU zur hydraulischen Frakturierung