BR: Vier geänderte umweltrelevante Verordnungen verabschiedet

An sein­er Sitzung vom 22. März 2017 hat der Bun­desrat vier geän­derte Verord­nun­gen mit Bezug zum Umwel­trecht ver­ab­schiedet (siehe Medi­en­mit­teilung). Die Gewässer­schutzverord­nung (GschV; SR 814.201) wurde dahinge­hend rev­i­diert, dass der Hand­lungsspiel­raum der kan­tonalen Vol­lzugs­be­hör­den bei der Fes­tle­gung der Gewässer­räume erweit­ert wird.

Die übri­gen Änderun­gen betr­e­f­fen die Verord­nung zum Bun­des­ge­setz über die Fis­cherei (VBGF; SR 923.01), die Verord­nung zum Rot­ter­damer Übereinkom­men über das Ver­fahren der vorheri­gen Zus­tim­mung nach Inken­nt­nis­set­zung für bes­timmte Chemikalien im inter­na­tionalen Han­del (ChemPICV; SR 814.82) und die Alt­las­ten-Verord­nung (AltlV; SR 814.680).

Zur Ver­fü­gung ste­hen die fol­gen­den Dokumente: