An seiner Sitzung vom 22. März 2017 hat der Bundesrat vier geänderte Verordnungen mit Bezug zum Umweltrecht verabschiedet (siehe Medienmitteilung). Die Gewässerschutzverordnung (GschV; SR 814.201) wurde dahingehend revidiert, dass der Handlungsspielraum der kantonalen Vollzugsbehörden bei der Festlegung der Gewässerräume erweitert wird.
Die übrigen Änderungen betreffen die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF; SR 923.01), die Verordnung zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte Chemikalien im internationalen Handel (ChemPICV; SR 814.82) und die Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680).
Zur Verfügung stehen die folgenden Dokumente:
- Geänderte Bestimmungen der GschV
- Erläuternder Bericht zur Änderung der GschV
- Geänderte Bestimmungen der VBGF
- Erläuternder Bericht zur Änderung der VBGF
- Geänderte Bestimmungen der ChemPICV
- Erläuternder Bericht zur Änderung der ChemPICV
- Geänderte Bestimmungen der AltlV
- Erläuternder Bericht zur Änderung der AltlV
- Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 — Berichte über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens