Einer Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 14. Januar 2015 ist zu entnehmen, dass der Sanierungswert gemäss Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) für mit Quecksilber belastete Standorte bei Haus- und Familiengärten von 5mg/kg auf 2mg/kg gesenkt werden soll. Dies bedeutet, dass Sanierungsmassnahmen künftig bereits ab 2mg/kg Quecksilber eingeleitet werden müssen. Danach kann die Nutzung durch Kinder ohne Einschränkung und Risiko erfolgen.
Der Bundesrat hat die Änderungen auf den 1. März 2015 in Kraft gesetzt.