BAFU: Anpassung der Altlasten-Verordnung

Ein­er Medi­en­mit­teilung des Bun­de­samts für Umwelt (BAFU) vom 14. Jan­u­ar 2015 ist zu ent­nehmen, dass der Sanierungswert gemäss Alt­las­ten-Verord­nung (AltlV, SR 814.680) für mit Queck­sil­ber belastete Stan­dorte bei Haus- und Fam­i­liengärten von 5mg/kg auf 2mg/kg gesenkt wer­den soll. Dies bedeutet, dass Sanierungs­mass­nah­men kün­ftig bere­its ab 2mg/kg Queck­sil­ber ein­geleit­et wer­den müssen. Danach kann die Nutzung durch Kinder ohne Ein­schränkung und Risiko erfolgen.

Der Bun­desrat hat die Änderun­gen auf den 1. März 2015 in Kraft gesetzt.