Der Bundesrat hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und die zugehörige Botschaft ans Parlament überwiesen.
Danach sollen Paare, die von einer schweren Erbkrankheit betroffen sind und sich für eine In-vitro-Befruchtung entscheiden, künftig die PID nutzen dürfen. Beim PID-Verfahren dürfen dann neu nicht mehr nur drei, sondern maximal acht Embryonen in vitro entwickelt werden (Achter-Regel). Zudem soll es nach der Gesetzesänderung erlaubt sein, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken aufzubewahren.
Alle weiteren PID-Anwendungsmöglichkeiten (z.B. Nutzung durch nicht erblich vorbelastete Paare, Untersuchung auf spontan auftretende Krankheiten wie Trisomie 21 oder Auswahl eines sog. “Retter-Babys” zur Gewebespende für kranke Geschwister) bleiben weiterhin verboten.
Die Neuregelung der PID bedingt eine Änderung von Art. 119 BV (Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich). Folgt das Parlament dem Gesetzesvorschlag des Bundesrats, müssen noch Volk und Stände der Revision zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.