Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) eröffnet. Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf nahezu alle genetischen Untersuchungen beim Menschen erweitert und die Bedingungen für vorgeburtliche Untersuchungen werden angepasst. Ziel bleibt, Missbräuchen vorzubeugen und den Schutz der Persönlichkeit zu gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. Mai 2015.
Der Vorentwurf sieht folgende Änderungen vor:
- Tests zur Abklärung von Eigenschaften sollen auch ausserhalb des medizinischen Bereichs (Spitäler oder Arztpraxen) angeboten werden dürfen, beispielsweise in Apotheken. Wenn kein Missbrauchs- oder Diskriminierungspotential vorhanden ist, dürfen die Tests direkt an Kunden abgegeben werden dürfen, etwa über das Internet. Die Laboratorien, die solche Tests durchführen, sind bewilligungspflichtig, unterstehen aber keiner behördlichen Aufsicht. Die im GUMG enthalten Bestimmungen zum Datenschutz sind zu beachten.
- Die Anforderungen an vorgeburtliche Untersuchungen (pränatale Blut-Tests) werden präzisiert. Zudem sollen Eltern erst nach der 12. Schwangerschaftswoche über das Geschlecht des Ungeborenen informiert werden dürfen.
- Der Umgang mit Informationen, die bei der Entschlüsselung des Erbguts aufgedeckt, aber für den eigentlichen Zweck der Untersuchung nicht benötigt werden (Überschussinformationen) wird klar geregelt. Findet die genetische Untersuchung im medizinischen Bereich statt, soll der Patient selbst entscheiden können, welche Informationen ihm mitgeteilt werden sollen. Bei genetischen Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs dürfen Überschussinformationen nicht mitgeteilt werden.
- Weil durch die einfachere Zugänglichkeit der Tests die Gefahr des Missbrauchs steigt, werden die Strafbestimmungen erweitert. Neu können neben Fachpersonen auch Privatpersonen belangt werden.