Die Selbstmedikation soll künftig erleichtert und die Fachkompetenz der Abgabestellen für Arzneimittel (Drogerien, Apotheken) besser genutzt werden. Im Rahmen der vom Gesetzgeber bereits beschlossenen Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) sollen die Abgabekategorien neu zugeteilt und die Selbstmedikation vereinfacht werden («Projekt HMV IV»).
Die Abgabekategorie C (Apothekenpflicht) gibt es in Zukunft nicht mehr. Drogerien dürfen neu alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel abgeben. Zudem prüft Swissmedic derzeit, welche Arzneimittel der Abgabekategorie D auch ohne Fachberatung abgegeben werden können, um die Selbstmedikation zu fördern. Diese Arzneimittel sollen in die Abgabekategorie E umgeteilt werden, so dass sie dereinst in allen Geschäften verkauft werden dürfen. Eine neu ins revidierte HMG aufgenommene Bestimmung gibt Swissmedic ferner die Entscheidungskompetenz darüber, welche Arzneimittel durch eidgenössisch diplomierte Therapeuten im Rahmen ihrer Berufsausübung abgegeben werden dürfen.
Die rechtlichen Vorgaben erfordern eine Evaluation und Neuzuteilung aller Arzneimittel der heutigen Abgabekategorie C sowie gewisser Arzneimittel der Abgabekategorie D. Diese Umteilung erfolgt nach definierten wissenschaftlichen Kriterien und unter Einbezug von externen Fachexperten, die alle Arten von Abgabestellen vertreten.