Swissmedic: Anpassungen bei der Arzneimittelabgabe; umgeteilte Abgabekategorien und erleichterte Selbstmedikation

Die Selb­stmedika­tion soll kün­ftig erle­ichtert und die Fachkom­pe­tenz der Abgabestellen für Arzneimit­tel (Droge­rien, Apotheken) bess­er genutzt wer­den. Im Rah­men der vom Geset­zge­ber bere­its beschlosse­nen Revi­sion des Heilmit­telge­set­zes (HMG) sollen die Abgabekat­e­gorien neu zugeteilt und die Selb­stmedika­tion vere­in­facht wer­den («Pro­jekt HMV IV»).

Die Abgabekat­e­gorie C (Apothekenpflicht) gibt es in Zukun­ft nicht mehr. Droge­rien dür­fen neu alle nicht ver­schrei­bungspflichti­gen Arzneimit­tel abgeben. Zudem prüft Swissmedic derzeit, welche Arzneimit­tel der Abgabekat­e­gorie D auch ohne Fach­ber­atung abgegeben wer­den kön­nen, um die Selb­stmedika­tion zu fördern. Diese Arzneimit­tel sollen in die Abgabekat­e­gorie E umgeteilt wer­den, so dass sie dere­inst in allen Geschäften verkauft wer­den dür­fen. Eine neu ins rev­i­dierte HMG aufgenommene Bes­tim­mung gibt Swissmedic fern­er die Entschei­dungskom­pe­tenz darüber, welche Arzneimit­tel durch eid­genös­sisch diplomierte Ther­a­peuten im Rah­men ihrer Beruf­sausübung abgegeben wer­den dürfen.

Die rechtlichen Vor­gaben erfordern eine Eval­u­a­tion und Neuzuteilung aller Arzneimit­tel der heuti­gen Abgabekat­e­gorie C sowie gewiss­er Arzneimit­tel der Abgabekat­e­gorie D. Diese Umteilung erfol­gt nach definierten wis­senschaftlichen Kri­te­rien und unter Ein­bezug von exter­nen Fach­ex­perten, die alle Arten von Abgabestellen vertreten.