Wer Arzneimittel oder Medizinprodukte herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Heilmittelhandel zu melden. Diese neue Pflicht gemäss Art. 59 Abs. 3bis HMG wurde mit Umsetzung der Medicrime Convention eingeführt.
Die Behörde hat kürzlich ein Merkblatt und ein Formular hierzu veröffentlicht, die sich allerdings ausschliesslich auf Arzneimittel beziehen. Die Dokumente konkretisieren die neue Meldepflicht, geben praktische Hinweise und vereinfachen die Meldung. Alle aktuellen Warnungen sind online einsehbar.