Meldepflicht bei Verdacht auf illegalen Heilmittelhandel

Wer Arzneimit­tel oder Medi­z­in­pro­duk­te her­stellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Jan­u­ar 2019 geset­zlich verpflichtet, Swissmedic jeden Ver­dacht auf ille­galen Heilmit­tel­han­del zu melden. Diese neue Pflicht gemäss Art. 59 Abs. 3bis HMG wurde mit Umset­zung der Medicrime Con­ven­tion eingeführt.

Die Behörde hat kür­zlich ein Merk­blatt und ein For­mu­lar hierzu veröf­fentlicht, die sich allerd­ings auss­chliesslich auf Arzneimit­tel beziehen. Die Doku­mente konkretisieren die neue Meldepflicht, geben prak­tis­che Hin­weise und vere­in­fachen die Mel­dung. Alle aktuellen War­nun­gen sind online einsehbar.