Einer Medienmitteilung vom 1. Juli 2015 ist zu entnehmen, dass der Bundesrat die revidierte Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01) und die revidierte Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV, SR 922.32) auf den 15. Juli 2015 in Kraft gesetzt hat. Die Revision der JSV hat zur Konsequenz, dass Jungwölfe eines Rudels inskünftig unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden dürfen. Die Revision der WZVV dient der Prävention vor Schäden an Fischbeständen durch Kormorane.
Folgende Dokumente stehen auf der Webseite des Bundes zur Verfügung: