An seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 hat der Bundesrat die revidierte Pärkeverordnung (PäV; SR 451.36) genehmigt (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 21. Februar 2018). Sie tritt am 1. April 2018 in Kraft. Der Bundesrat schafft damit die Voraussetzungen für einen grenzüberschreitenden Nationalpark Schweiz-Italien. Der diesbezüglich mit Italien geschlossenen Staatsvertrag tritt in Kraft, sofern die acht beteiligten Tessiner Gemeinden dem neuen Nationalpark in einer Volksabstimmung zustimmen. Verfügbar sind die folgenden Dokumente: