BR: Genehmigung der revidierten Lärmschutz-Verordnung

Mit­tels der rev­i­dierten Lärm­schutz-Verord­nung (LSV; SR 814.41) wer­den die Bun­des­beiträge für Lärm­sanierun­gen von Strassen bis Ende 2022 ver­längert (vgl. Medi­en­mit­teilung des Bun­desrats vom 21. Feb­ru­ar 2018). Die Fristver­längerung gibt den Kan­to­nen die Möglichkeit, bish­er nicht aus­geschöpfte Finanzmit­tel für notwendi­ge Mass­nah­men gegen Strassen­lärm zu ver­wen­den. Die rev­i­dierte Lärm­schutz-Verord­nung tritt am 1. April 2018 in Kraft. Ver­füg­bar sind die fol­gen­den Dokumente: