Mittels der revidierten Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) werden die Bundesbeiträge für Lärmsanierungen von Strassen bis Ende 2022 verlängert (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 21. Februar 2018). Die Fristverlängerung gibt den Kantonen die Möglichkeit, bisher nicht ausgeschöpfte Finanzmittel für notwendige Massnahmen gegen Strassenlärm zu verwenden. Die revidierte Lärmschutz-Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft. Verfügbar sind die folgenden Dokumente: