BR: Zweiter Evaluationsbericht über systemrelevante Banken

Gemäss Art. 52 BankG hat der Bun­desrat alle zwei Jahre zu prüfen, ob die Bes­tim­mungen zu den sys­tem­rel­e­van­ten Banken den inter­na­tionalen Stan­dards entsprechen.

Nach einem ersten Eval­u­a­tions­bericht aus dem Jahr 2015 hat der Bun­desrat nun den zweit­en Eval­u­a­tions­bericht ver­ab­schiedet. Darin kommt der Bun­desrat zum Schluss, das beste­hende Reg­ulierungsmod­ell müsse nicht grundle­gend angepasst werden.

Neu sollen aber die sog. “Gone-concern”-Kapitalanforderungen nicht nur für die bei­den Gross­banken UBS und Cred­it Suisse gel­ten, son­dern auch für die inlan­dori­en­tierten sys­tem­rel­e­van­ten Banken Post­Fi­nance, Raif­feisen und Zürcher Kantonalbank.

Der Bun­desrat hat das EFD beauf­tragt, eine entsprechende Vernehm­las­sungsvor­lage auszuarbeiten.