Gemäss Art. 52 BankG hat der Bundesrat alle zwei Jahre zu prüfen, ob die Bestimmungen zu den systemrelevanten Banken den internationalen Standards entsprechen.
Nach einem ersten Evaluationsbericht aus dem Jahr 2015 hat der Bundesrat nun den zweiten Evaluationsbericht verabschiedet. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, das bestehende Regulierungsmodell müsse nicht grundlegend angepasst werden.
Neu sollen aber die sog. “Gone-concern”-Kapitalanforderungen nicht nur für die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse gelten, sondern auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank.
Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.