Änderung der Verordnung zu Internet-Domains

Der Bun­desrat hat am 15. Sep­tem­ber 2017 die rev­i­dierte Verord­nung über Inter­net-Domains (VID) ver­ab­schiedet. Er schafft dazu u.a. eine Rechts­grund­lage zur Sper­rung von Domains von Web­sites, mit denen Phish­ingver­suche unter­nom­men wer­den oder schädliche Soft­ware ver­bre­it­et wird oder mit denen solche Aktiv­itäten unter­stützt wer­den. Die rev­i­dierte Verord­nung tritt am 1. Novem­ber 2017 in Kraft. Vgl. dazu die Medi­en­mit­teilung, die rev­i­dierte VID (PDF, AS 2017 5225) und den Erläuterungs­bericht zur Revi­sion.