Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die revidierte Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet. Er schafft dazu u.a. eine Rechtsgrundlage zur Sperrung von Domains von Websites, mit denen Phishingversuche unternommen werden oder schädliche Software verbreitet wird oder mit denen solche Aktivitäten unterstützt werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. November 2017 in Kraft. Vgl. dazu die Medienmitteilung, die revidierte VID (PDF, AS 2017 5225) und den Erläuterungsbericht zur Revision.