Am 19. März 2018 haben das BGer, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht an einer gemeinsamen Medienkonferenz ihre Geschäftsberichte für das Jahr 2017 vorgestellt (siehe Medienmitteilung).
Die Geschäftslast des BGer hat im Jahr 2017 einen neuen, absoluten Höchststand erreicht. Im Berichtsjahr gingen 8’029 neue Beschwerden ein (Vorjahr: 7’742). Die Zahl der Erledigungen sank gegenüber dem Vorjahr um 39 Verfahren auf 7’782 Fälle, was einer Abnahme von knapp 0.4% entspricht. Die durchschnittliche Prozessdauer betrug 144 Tage (Vorjahr: 140 Tage).
Das BGer hält in der Medienmitteilung fest, dass die Einführung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) im Jahr 2007 bisher nicht zu einer Entlastung des höchsten Gerichts geführt habe. Die gegenwärtig hängige Teilrevision des BGG müsse deshalb eine markante Entlastung des BGer zur Folge haben, um die Qualität der Rechtspflege zu sichern.