BGer: Geschäftsbericht für das Jahr 2017 veröffentlicht

Am 19. März 2018 haben das BGer, das Bun­desstrafgericht, das Bun­desver­wal­tungs­gericht und das Bun­despatent­gericht an ein­er gemein­samen Medi­enkon­ferenz ihre Geschäfts­berichte für das Jahr 2017 vorgestellt (siehe Medi­en­mit­teilung).

Die Geschäft­slast des BGer hat im Jahr 2017 einen neuen, absoluten Höch­st­stand erre­icht. Im Bericht­s­jahr gin­gen 8’029 neue Beschw­er­den ein (Vor­jahr: 7’742). Die Zahl der Erledi­gun­gen sank gegenüber dem Vor­jahr um 39 Ver­fahren auf 7’782 Fälle, was ein­er Abnahme von knapp 0.4% entspricht. Die durch­schnit­tliche Prozess­dauer betrug 144 Tage (Vor­jahr: 140 Tage).

Das BGer hält in der Medi­en­mit­teilung fest, dass die Ein­führung des Bun­des­gerichts­ge­set­zes (BGG; SR 173.110) im Jahr 2007 bish­er nicht zu ein­er Ent­las­tung des höch­sten Gerichts geführt habe. Die gegen­wär­tig hängige Teil­re­vi­sion des BGG müsse deshalb eine markante Ent­las­tung des BGer zur Folge haben, um die Qual­ität der Recht­spflege zu sichern.