Der Bundesrat hat nach langer Vorgeschichte bekräftigt, dass das Whistleblowing gesetzlich geregelt werden soll. Er hat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 einen überarbeiteten Entwurf (BBl 2018 6151) und eine entsprechende Zusatzbotschaft (BBl 2018 6127) zur Teilrevision des Obligationenrechts (OR) verabschiedet. Die Zusatzbotschaft ergänzt die Botschaft vom 20. November 2013 zum Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arb4eitsplatz. Das Parlament hatte den ersten Entwurf am 10. September 2015 zur Überarbeitung und Vereinfachung an den Bundesrat zurückgewiesen, um ihn «verständlicher und einfacher» zu formulieren. In der neuen Fassung des Entwurfs sind besonders die folgenden Punkte neu:
- die konkretisierenden Beispiele zu den Begriffen der Unregelmässigkeit und der Meldung an die Öffentlichkeit sind gestrichen oder gekürzt;
- die Definition der Unregelmässigkeiten, die an eine Behörde gemeldet werden können, sind vereinfacht;
- die Voraussetzungen der Meldung wurden gestrafft.
Der Inhalt der Vorlage selbst wurde allerdings nicht geändert, entsprechend dem Auftrag des Parlaments.