Whistleblowing wird wohl doch noch gesetzlich geregelt

Der Bun­desrat hat nach langer Vorgeschichte bekräftigt, dass das Whistle­blow­ing geset­zlich geregelt wer­den soll. Er hat an sein­er Sitzung vom 21. Sep­tem­ber 2018 einen über­ar­beit­eten Entwurf (BBl 2018 6151) und eine entsprechende Zusatzbotschaft (BBl 2018 6127) zur Teil­re­vi­sion des Oblig­a­tio­nen­rechts (OR) ver­ab­schiedet. Die Zusatzbotschaft ergänzt die Botschaft vom 20. Novem­ber 2013 zum Schutz bei Mel­dung von Unregelmäs­sigkeit­en am Arb4eitsplatz. Das Par­la­ment hat­te den ersten Entwurf am 10. Sep­tem­ber 2015 zur Über­ar­beitung und Vere­in­fachung an den Bun­desrat zurück­gewiesen, um ihn «ver­ständlich­er und ein­fach­er» zu for­mulieren. In der neuen Fas­sung des Entwurfs sind beson­ders die fol­gen­den Punk­te neu:

  • die konkretisieren­den Beispiele zu den Begrif­f­en der Unregelmäs­sigkeit und der Mel­dung an die Öffentlichkeit sind gestrichen oder gekürzt;
  • die Def­i­n­i­tion der Unregelmäs­sigkeit­en, die an eine Behörde gemeldet wer­den kön­nen, sind vereinfacht;
  • die Voraus­set­zun­gen der Mel­dung wur­den gestrafft.

Der Inhalt der Vor­lage selb­st wurde allerd­ings nicht geän­dert, entsprechend dem Auf­trag des Parlaments.