In einer Medienmitteilung liess der Bundesrat ankündigen, dass er gesetzlich festlegen will, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist. Die Botschaft für eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts wurde verabschiedet.
Gemäss der neuen Regelung sollen Meldungen in der Regel nur zulässig sein, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber, anschliessend an eine Behörde und erst dann an die Öffentlichkeit erfolgen. Der Arbeitgeber muss dazu ein internes Meldesystem einrichten. Die stufenweise Eskalation soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, Unregelmässigkeiten in seinem Unternehmen selber auszuräumen. In gewissen Fällen sollen aber Meldungen direkt an die zuständige Behörde zulässig sein, nicht jedoch direkt an die Öffentlichkeit. Ein Ausbau des Kündigungsschutzes ist nicht vorgesehen.