Der Bundesrat hat am 22. März 2019 die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni 2019.
Die Vernehmlassung folgt auf den Bericht des Bundesrats zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed Ledger Technology (“DLT”) im Finanzsektor vom Dezember 2018. Der Bundesrat kam darin zum Ergebnis, dass der heutige Rechtsrahmen geeignet ist, mit neuen Technologien, auch DLT, umzugehen. Es gebe aber punktuellen Handlungsbedarf. Darin geht es in der vorliegenden Vernehmlassung:
Die Medienmitteilung umschreibt den Handlungsbedarf wie folgt:
- Im Obligationenrecht soll die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten geschaffen werden, welche die Funktionen von Wertpapieren gewährleisten kann. Damit soll die Rechtssicherheit bei der Übertragung von DLT-basierten Vermögenswerten erhöht werden.
- Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll – ebenfalls zur Erhöhung der Rechtssicherheit – die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses ausdrücklich geregelt werden.
- Im Finanzmarktinfrastrukturrecht soll eine neue Bewilligungskategorie für sogenannte «DLT-Handelssysteme» geschaffen werden. Diese sollen regulierten Finanzmarktakteuren und auch Privatkundinnen und ‑kunden Dienstleistungen in den Bereichen Handel, Abrechnung, Abwicklung und Verwahrung mit DLT-basierten Vermögenswerten anbieten können.
- Schliesslich soll es künftig möglich sein, auch für den Betrieb eines organisierten Handelssystems eine Bewilligung als Wertpapierhaus zu erhalten. Dies erfordert eine Anpassung des künftigen Finanzinstitutsgesetzes.