Bundesrat: Vernehmlassungsvorlage zu DLT (Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie)

Der Bun­desrat hat am 22. März 2019 die Vernehm­las­sung zur Anpas­sung des Bun­desrechts an Entwick­lun­gen der Tech­nik verteil­ter elek­tro­n­is­ch­er Reg­is­ter eröffnet. Die Vernehm­las­sung dauert bis Ende Juni 2019.

Die Vernehm­las­sung fol­gt auf den Bericht des Bun­desrats zu den rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen für Blockchain und Dis­trib­uted Ledger Tech­nol­o­gy (“DLT”) im Finanzsek­tor vom Dezem­ber 2018. Der Bun­desrat kam darin zum Ergeb­nis, dass der heutige Recht­srah­men geeignet ist, mit neuen Tech­nolo­gien, auch DLT, umzuge­hen. Es gebe aber punk­tuellen Hand­lungs­be­darf. Darin geht es in der vor­liegen­den Vernehmlassung:

Die Medi­en­mit­teilung umschreibt den Hand­lungs­be­darf wie folgt:

  • Im Oblig­a­tio­nen­recht soll die Möglichkeit ein­er elek­tro­n­is­chen Reg­istrierung von Recht­en geschaf­fen wer­den, welche die Funk­tio­nen von Wert­pa­pieren gewährleis­ten kann. Damit soll die Rechtssicher­heit bei der Über­tra­gung von DLT-basierten Ver­mö­genswerten erhöht werden.
  • Im Bun­des­ge­setz über Schuld­be­trei­bung und Konkurs soll – eben­falls zur Erhöhung der Rechtssicher­heit – die Aus­son­derung kryp­to­basiert­er Ver­mö­genswerte im Fall eines Konkurs­es aus­drück­lich geregelt werden.
  • Im Finanz­mark­t­in­fra­struk­tur­recht soll eine neue Bewil­li­gungskat­e­gorie für soge­nan­nte «DLT-Han­delssys­teme» geschaf­fen wer­den. Diese sollen reg­ulierten Finanz­mark­tak­teuren und auch Pri­vatkundin­nen und ‑kun­den Dien­stleis­tun­gen in den Bere­ichen Han­del, Abrech­nung, Abwick­lung und Ver­wahrung mit DLT-basierten Ver­mö­genswerten anbi­eten können.
  • Schliesslich soll es kün­ftig möglich sein, auch für den Betrieb eines organ­isierten Han­delssys­tems eine Bewil­li­gung als Wert­pa­pier­haus zu erhal­ten. Dies erfordert eine Anpas­sung des kün­fti­gen Finanzinstitutsgesetzes.