Das BGer bestätigt ein Urteil des OGer LU, das im Falle einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung eine Entschädigung von einem Bruttomonatslohn geschützt hatte.
Das BGer bestätigt ein Urteil des OGer LU, das im Falle einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung eine Entschädigung von einem Bruttomonatslohn geschützt hatte.