Bei ungerechtfertigten fristlosen Kündigungen des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer nach Art. 337c OR Schadenersatz und eine Pönale verlangen. Die Bemessung der Pönale erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der Kündigung. Art. 337c OR regelt die finanziellen Folgen einer missbräuchlichen fristlosen Kündigung abschliessend.
Weitere Schadenersatzforderungen für entgangenen Gewinn für die Periode nach Ablauf der Kündigungsfrist sind dennoch nicht ausgeschlossen; es gilt hier dasselbe wie bei der missbräuchlichen Kündigung, obwohl ein Vorbehalt wie in OR 336a II fehlt.
Il s’ensuit que, s’il invoque un dommage supplémentaire tel qu’un gain manqué après l’échéance ordinaire du contrat, le travailleur doit démontrer soit une atteinte aux droits de la personnalité allant au-delà de celle inhérente au caractère injustifié du licenciement, soit la violation, par l’employeur, d’une obligation contractuelle autre que celle découlant de l’art. 328 CO.
Zusätzlicher Schadenersatz kann deshalb etwa dann gefordert werden, wenn der Arbeitgeber Dritten gegenüber ehrverletzende Äusserungen über den früheren Angestellten macht und dadurch das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers beeinträchtigt oder wenn sich der Arbeitgeber weigert, für seinen Arbeitnehmer Referenzen zu erteilen.