Parallelimporte in der Landwirtschaft ab 1. Januar 2008 möglich

Der Bun­desrat hat heute eine Änderung der Pflanzen­schutzmit­telverord­nung (PSMV) per 1. Jan­u­ar 2008 beschlossen: In Zukun­ft kön­nen auch patent­geschützte Pro­duk­te in die Liste der frei ein­führbaren Pflanzen­schutzmit­tel aufgenom­men wer­den, sofern die Pro­duk­te im Aus­land mit Zus­tim­mung des Patentin­hab­ers in Verkehr gebracht wurden.

PSMV 32 II lit. e alter Fas­sung erlaubte die Auf­nahme in die Liste der frei ein­führbaren Pflanzen­schutzmit­tel u.a. dann, wenn “die Bewil­li­gungsin­hab­erin für das in der Schweiz bere­its bewil­ligte Pflanzen­schutzmit­tel nicht glaub­haft machen kon­nte, dass das schweiz­erische Ref­eren­zpro­dukt noch unter Patentschutz ste­ht.” Nach der geän­derten Fas­sung kann die Bewil­li­gungsin­hab­erin die Auf­nahme in die Liste nur ver­hin­dern, wenn sie nicht nur glaub­haft macht, dass das schweiz­erische Ref­eren­zpro­dukt noch unter Patentschutz ste­ht, son­dern auch, dass “das im Aus­land zuge­lassene Pflanzen­schutzmit­tel ohne Zus­tim­mung des Patentin­hab­ers nach Artikel 27b LwG in Verkehr gebracht wurde.”

Damit wer­den Par­al­le­limporte von land­wirtschaftlichen Pro­duk­tion­s­mit­teln möglich. LWG 27b tritt am 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft.

  • Text der geän­derten Pflanzenschutzmittelverordnung
  • Medi­en­mit­teilung