Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) per 1. Januar 2008 beschlossen: In Zukunft können auch patentgeschützte Produkte in die Liste der frei einführbaren Pflanzenschutzmittel aufgenommen werden, sofern die Produkte im Ausland mit Zustimmung des Patentinhabers in Verkehr gebracht wurden.
PSMV 32 II lit. e alter Fassung erlaubte die Aufnahme in die Liste der frei einführbaren Pflanzenschutzmittel u.a. dann, wenn “die Bewilligungsinhaberin für das in der Schweiz bereits bewilligte Pflanzenschutzmittel nicht glaubhaft machen konnte, dass das schweizerische Referenzprodukt noch unter Patentschutz steht.” Nach der geänderten Fassung kann die Bewilligungsinhaberin die Aufnahme in die Liste nur verhindern, wenn sie nicht nur glaubhaft macht, dass das schweizerische Referenzprodukt noch unter Patentschutz steht, sondern auch, dass “das im Ausland zugelassene Pflanzenschutzmittel ohne Zustimmung des Patentinhabers nach Artikel 27b LwG in Verkehr gebracht wurde.”
Damit werden Parallelimporte von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln möglich. LWG 27b tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.