Empfehlung des EDÖB zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen

Der EDÖB hat eine Empfehlung über die Bear­beitung und Weit­er­gabe von elek­tro­n­is­chen Daten­spuren durch die Fir­ma X im Auf­trag von Urhe­ber­rechtsin­hab­ern veröffentlicht. 

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Der Eid­genös­sis­che Daten­schutz- und Öffentlichkeits­beauf­tragte (EDÖB) stellt fest, dass die Daten­bear­beitung ein­er Schweiz­er Fir­ma im Rah­men der Bekämp­fung von Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen in Peer-to-Peer-Net­zw­erken gegen die Grund­sätze des Daten­schutzge­set­zes ver­stösst. Dabei stellt der EDÖB die Legit­im­ität der strafrechtlichen Ver­fol­gung von Urhe­ber­rechtsver­let­zern keineswegs in Abrede. Es geht vielmehr um die Frage nach dem rechtlichen Rah­men, der eine Durch­brechung des Fer­n­meldege­heimniss­es im pri­va­trechtlichen Bere­ich erlauben würde. Ein solch­er ist nicht gegeben. Solange das der Fall ist, hat die Fir­ma gemäss EDÖB die Bear­beitung von Per­so­n­en­dat­en zu unterlassen.”