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Organisatorische Bestimmungen des FINMAG per 1.2.2008 in Kraft

15. Januar 201727. Januar 2008 von David Vasella

Der Bun­desrat hat die organ­isatorischen Bes­tim­mungen des FINMAG (Art. 4; 7; 8; Teile von Art. 9; 10–14; 17–20; 21 Abs. 3 und 4; 53–55; 58 und 59 teil­weise) auf den 1. Feb­ru­ar 2008 in Kraft geset­zt.

Vgl. auch den früheren Post.

Kategorien Gesetzgebung Schlagwörter Bank- u. Finanzmarktrecht

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David Vasella

David Vasella ist der Gründer sowie jahrelanger Mit-Herausgeber und Redakteur von swissblawg. Er hat bis 2021 das IT-, Datenschutz- und Immaterialgüterrecht betreut.

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