Verwirkung der Nichtigerklärung unrechtmässig erworbener Einbürgerungen

Der Bun­desrat stimmt ein­er Motion der SPK‑N zu. Danach sollen unrecht­mäs­sig erwor­bene Ein­bürgerun­gen während zwei Jahren nach Ken­nt­nis­nahme des Bun­de­samts für Migra­tion und spätestens acht Jahren nach Erwerb des Schweiz­er Bürg­er­rechts nichtig erk­lärt wer­den können.

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