Durch eine Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2008 wird die Eintragung von Grundstücken eines Immobilienfonds auf den Namen der Fondsleitung im Grundbuch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Durch eine Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2008 wird die Eintragung von Grundstücken eines Immobilienfonds auf den Namen der Fondsleitung im Grundbuch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.