Änderung der Kollektivanlagenverordnung per 1. März 2008

Durch eine Änderung der Kollek­ti­van­la­gen­verord­nung (KKV) per 1. März 2008 wird die Ein­tra­gung von Grund­stück­en eines Immo­bilien­fonds auf den Namen der Fond­sleitung im Grund­buch auf eine geset­zliche Grund­lage gestellt.