Der Bundesrat hat am 13. Februar 2013 das revidierte Kollektivanlagengesetz und die revidierte Kollektivanlagenverordnung auf den 1. März 2013 in Kraft gesetzt (vgl. Medienmitteilung), nachdem die Referendumsfrist am 17. Januar 2013 abgelaufen ist. Vgl. dazu unsere früheren Beiträge zur Revision des KAG hier und hier und zur Revision der KKV hier).
Auf Gesetzes- und auf Verordnungsstufe treten zwei Bereiche allerdings erst später in Kraft:
- die neuen Gesetzesbestimmungen
über die qualifizierten Anleger sowie über das Dokument mit den
Wesentlichen Angaben für die Anlegerinnen und Anleger, das dem
europäischen “Key Investors Information Document” (KIID) entspricht, werden auf den 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt; - die neue Bestimmung über die Protokollierungspflicht im Rahmen
der Verhaltensregeln tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft.