Bundesrat: Teilrevision des KAG

Der Bun­desrat hat heute die Botschaft zur Teil­re­vi­sion des Bun­des­ge­set­zes über die kollek­tiv­en Kap­i­ta­lan­la­gen (KAG) ver­ab­schiedet. Die Vor­lage soll noch in diesem Jahr im Par­la­ment berat­en wer­den und anfangs 2013 in Kraft treten.

Die Medi­en­mit­teilung weist auf fol­gende Änderun­gen hin:

  • In Anlehnung an die EU-Richtlin­ie über die Ver­wal­ter alter­na­tiv­er Invest­ment­fonds (AIFMD) wer­den im rev­i­dierten KAG kün­ftig auch die Ver­mö­gensver­wal­ter aus­ländis­ch­er kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen zwin­gend dem Gesetz unterstellt.
  • Fern­er wer­den die Pflicht­en des Vertreters aus­ländis­ch­er kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen konkretisiert.
  • Die Anforderun­gen an die Schweiz­er Bewil­li­gungsträger wer­den an inter­na­tionale Stan­dards, ins­beson­dere den­jeni­gen der EU angeglichen.
  • Nun­mehr ist auch die Invest­ment­ge­sellschaft mit fes­tem Kap­i­tal (SICAF) verpflichtet, eine Depot­bank beizuziehen, deren Haf­tung all­ge­mein ange­hoben wird.
  • Die bei­den Kat­e­gorien “Pub­likum­san­leger” und “qual­i­fizierte Anleger” wer­den kon­se­quent auseinan­der gehal­ten, und der Schutz der qual­i­fizierten Anleger beim Ver­trieb aus­ländis­ch­er kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen wird verbessert. 
  • Schliesslich wird der Ver­trieb­s­be­griff präzisiert und eine “opting-in”-Klausel für ver­mö­gende Pri­vat­per­so­n­en eingeführt.

In den EU-Mit­glied­staat­en läuft die Frist für die Umset­zung der AIFMD in nationales Recht Mitte 2013 ab. Damit ab diesem Zeit­punkt schweiz­erische Ver­mö­gensver­wal­ter kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen weit­er­hin für europäis­che kollek­tive Kap­i­ta­lan­la­gen tätig sein kön­nen, müssen sie den erhöht­en Anforderun­gen genü­gen und bis zu diesem Zeit­punkt über entsprechende Bewil­li­gun­gen der FINMA verfügen.