Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) verabschiedet. Die Vorlage soll noch in diesem Jahr im Parlament beraten werden und anfangs 2013 in Kraft treten.
Die Medienmitteilung weist auf folgende Änderungen hin:
- In Anlehnung an die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) werden im revidierten KAG künftig auch die Vermögensverwalter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen zwingend dem Gesetz unterstellt.
- Ferner werden die Pflichten des Vertreters ausländischer kollektiver Kapitalanlagen konkretisiert.
- Die Anforderungen an die Schweizer Bewilligungsträger werden an internationale Standards, insbesondere denjenigen der EU angeglichen.
- Nunmehr ist auch die Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) verpflichtet, eine Depotbank beizuziehen, deren Haftung allgemein angehoben wird.
- Die beiden Kategorien “Publikumsanleger” und “qualifizierte Anleger” werden konsequent auseinander gehalten, und der Schutz der qualifizierten Anleger beim Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen wird verbessert.
- Schliesslich wird der Vertriebsbegriff präzisiert und eine “opting-in”-Klausel für vermögende Privatpersonen eingeführt.
In den EU-Mitgliedstaaten läuft die Frist für die Umsetzung der AIFMD in nationales Recht Mitte 2013 ab. Damit ab diesem Zeitpunkt schweizerische Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen weiterhin für europäische kollektive Kapitalanlagen tätig sein können, müssen sie den erhöhten Anforderungen genügen und bis zu diesem Zeitpunkt über entsprechende Bewilligungen der FINMA verfügen.