Das revidierte Tierseuchengesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft

Das geän­derte Tierseuchenge­setz (TSG) und die zuge­höri­gen Aus­führungs­bes­tim­mungen wur­den vom Bun­desrat in Kraft geset­zt. Mit der Revi­sion wird das Bun­de­samt für Vet­er­inär­we­sen (BVET) beauf­tragt, die Tierseuchen­präven­tion zu fördern. Zudem wird das Hausier­han­delsver­bot auf alle Tiere ausgedehnt.

Die Änderun­gen treten am 1. Mai 2013 in Kraft. Eine Aus­nahme bilden die Bes­tim­mungen über die Aus­bil­dung der Bienenin­spek­toren (Art. 5 Abs. 2 TSG) und die Schlachtab­gabe (Art. 56a TSG) sowie die Revi­sion der Tierseuchen­verord­nung (TSV) und der Verord­nung über die Aus­rich­tung von Beiträ­gen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Neben­pro­duk­ten. Diese Neuregelun­gen gel­ten ab 1. Jan­u­ar 2014.