Das geänderte Tierseuchengesetz (TSG) und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen wurden vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit der Revision wird das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) beauftragt, die Tierseuchenprävention zu fördern. Zudem wird das Hausierhandelsverbot auf alle Tiere ausgedehnt.
Die Änderungen treten am 1. Mai 2013 in Kraft. Eine Ausnahme bilden die Bestimmungen über die Ausbildung der Bieneninspektoren (Art. 5 Abs. 2 TSG) und die Schlachtabgabe (Art. 56a TSG) sowie die Revision der Tierseuchenverordnung (TSV) und der Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Diese Neuregelungen gelten ab 1. Januar 2014.