Heute wurde die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) eröffnet. Die Vorschriften des KAG betreffend Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen sollen an die neuen internationalen Standards angeglichen werden.
Die Ende Mai 2011 verabschiedete EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) muss von den EU-Mitgliedstaaten bis Mitte 2013 umgesetzt werden. Die AIFMD setzt u.a. für die Delegation der Vermögensverwaltung in Drittstaaten eine gleichwertige Aufsicht sowie eine Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden voraus.
Das schweizerische Recht soll mit der teilweisen Änderung des KAG an das europäische Recht angepasst werden: Die Aufsicht wird auf sämtliche Vermögensverwalter von schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen ausgedehnt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Verwahrstelle erhöht und die Vorschriften über den Vertrieb an qualifizierte Anleger und Publikumsanleger verstärkt.
Hier finden sich die Vernehmlassungsunterlagen. Siehe auch die Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sowie unseren aktuellen Beitrag zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV).