Teilrevision des KAG: Anpassung an internationale Standards

Heute wurde die Vernehm­las­sung für eine Teil­re­vi­sion des Kollek­ti­van­la­genge­set­zes (KAG) eröffnet. Die Vorschriften des KAG betr­e­f­fend Ver­wal­tung, Ver­wahrung und Ver­trieb von kollek­tiv­en Kap­i­ta­lan­la­gen sollen an die neuen inter­na­tionalen Stan­dards angeglichen werden.

Die Ende Mai 2011 ver­ab­schiedete EU-Richtlin­ie über die Ver­wal­ter alter­na­tiv­er Invest­ment­fonds (AIFMD) muss von den EU-Mit­glied­staat­en bis Mitte 2013 umge­set­zt wer­den. Die AIFMD set­zt u.a. für die Del­e­ga­tion der Ver­mö­gensver­wal­tung in Drittstaat­en eine gle­ich­w­er­tige Auf­sicht sowie eine Zusam­me­nar­beit zwis­chen den zuständi­gen Auf­sichts­be­hör­den voraus.

Das schweiz­erische Recht soll mit der teil­weisen Änderung des KAG an das europäis­che Recht angepasst wer­den: Die Auf­sicht wird auf sämtliche Ver­mö­gensver­wal­ter von schweiz­erischen und aus­ländis­chen kollek­tiv­en Kap­i­ta­lan­la­gen aus­gedehnt. Gle­ichzeit­ig wer­den die Anforderun­gen an die Ver­wahrstelle erhöht und die Vorschriften über den Ver­trieb an qual­i­fizierte Anleger und Pub­likum­san­leger verstärkt.

Hier find­en sich die Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen. Siehe auch die Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Finanzde­parte­ments (EFD) sowie unseren aktuellen Beitrag zur Änderung der Kollek­ti­van­la­gen­verord­nung (KKV).