In der Schweiz wird aufgrund der internationalen Rechtsentwicklung ein formalisierter vereinfachter Prospekt für die Effektenfonds und die übrigen Fonds für die traditionellen Anlagen eingeführt. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) beschlossen und auf den 15. Juli 2011 in Kraft gesetzt.
Nach der europäischen UCITS IV-Richtlinie (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) wird ab 1. Juli 2011 der vereinfachte Prospekt für bestimmte Formen der Wertpapieranlage durch einen standardisierten vereinfachten Prospekt, das Key Information Document (KID), ersetzt. Dieser verbesserte Anlegerschutz soll künftig auch in der Schweiz gelten. Für bestehende Fonds läuft eine dreijährige Übergangsfrist.
Weitere Änderungen der Rechtsgrundlagen bei den kollektiven Kapitalanlagen zur Einhaltung internationaler Standards sind geplant, insbesondere wird eine Anpassung des Kollektivanlagengesetzes vorbereitet.