Am 1. Januar treten die neuen, weitgehend mit dem EU-Recht harmonisierten Bestimmungen der revidierten Pflanzenschutzverordnung (PSV) zu Einfuhr, Produktion und Handel mit Pflanzen in Kraft, wodurch die Einschleppung und die Ausbreitung besonders gefährlicher Schadorganismen (sog. „Quarantäneorganismen”) in die bzw. in der Schweiz verhindert werden soll.
Strenger geregelt wird u.a. die Einfuhr von Waren, die mögliche Träger von Quarantäneorganismen sind, sowie von Zitrusfrüchten und ‑pflanzen. Zudem tragen Käufer von Pflanzen künftig mehr Eigenverantwortung; sie müssen sich vor dem Import über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften selbst vergewissern.