B 134/06: Barauszahlung von Vorsorgegeldern für betriebliche Investitionen (amtl. Publ.)

Bei der Auflö­sung ein­er ein­fachen Gesellschaft zum Betrieb eines Bauerngutes ent­stand Kap­i­talbe­darf für die Abfind­ung des auss­chei­den­den Gesellschafters und eine notwendi­ge betriebliche Investi­tion. Wie das BGer in ein­er detail­lierten Ausle­gung von BVG 4 IV entsch­ied, darf in solchen Fällen nach Kündi­gung der frei­willi­gen beru­flichen Vor­sorge die Auszahlung in bar erfol­gen, sofern eine Miss­brauchs­ge­fahr aus­geschlossen wer­den kann.