Das Parlament hat das Übereinkommen vom 17. Oktober 20003 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Sprachenübereinkommen) genehmigt und den Bundesrat ermächtigt, es zu ratifizieren. Nach Ablauf der Referendumsfrist hat der Bundesrat die entsprechende Änderung des PatG (neuer Art. 148) auf den 1. Mai 2008 in Kraft gesetzt. Aus der Website des IGE:
“Übergangsrechtlich ist vorgesehen, dass für europäische Patente keine Übersetzung der Patentschrift mehr verlangt wird, wenn deren Veröffentlichung weniger als drei Monate vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgt ist (Art. 148 PatG in seiner Fassung vom 16. Dezember 2005, vgl. BBl 2005 7495). Die Übersetzungspflicht entfällt damit für alle europäischen Patente, deren Erteilung nach dem 31. Januar 2008 im Europäischen Patentblatt veröffentlicht worden ist.”