Mit dem Inkrafttreten des EPÜ-Sprachenübereinkommens am 1. Mai 2008 entfaltet ein vom EPA in englischer Sprache erteiltes Patent in der Schweiz Wirkung, ohne dass die Patentschrift in eine Amtssprache zu übersetzen wäre.
Mit dem Inkrafttreten des EPÜ-Sprachenübereinkommens am 1. Mai 2008 entfaltet ein vom EPA in englischer Sprache erteiltes Patent in der Schweiz Wirkung, ohne dass die Patentschrift in eine Amtssprache zu übersetzen wäre.