Einsatz von Privatdetektiven im Sozialversicherungsrecht zulässig

Wie der Tage­sanzeiger gestern berichtete, beste­ht nach Ansicht der Richter­mehrheit der I. Sozialver­sicherungsrechtlichen Abteilung (öffentliche Beratung vom 15. Juni 2009 im Ver­fahren 8C_807/2008) eine aus­re­ichende geset­zliche Grund­lage dafür, 

dass die Sozialver­sicher­er die Obser­va­tion möglich­er Sim­u­lanten durch Pri­vat­de­tek­tive in Auf­trag geben, wie dies bei der IV schon zuläs­sig ist. Die Berichte der pri­vat­en Ermit­tler seien als Beweis­mit­tel ver­w­ert­bar.
Laut dem Entscheid ergibt sich die Geset­z­grund­lage für den Ein­satz von Pri­vater­mit­tlern aus der Vorschrift im Gesetz über den all­ge­meinen Teil des Sozialver­sicherungsrechts, wonach die Ver­sicher­er die notwendi­gen Abklärun­gen von Amtes wegen vorzunehmen hät­ten. Dazu gehöre die Beweisbeschaffung.”