In Deutschland wird die Verwendung von sog. „Bundestrojanern“ derzeit stark kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat deren systematische Anwendung für verfassungswidrig erklärt. Gestern wurde bekannt, dass auch die schweizerischen Behörden bereits solche Spionage-Software eingesetzt haben. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat entsprechende Medienberichte bestätigt.
In einzelnen Fällen hätten die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons Zürich derartige Software zur Klärung schwerer Verbrechen genutzt. Der Einsatz sei auf Anordnung der Bundesanwaltschaft bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft und mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts erfolgt. Welche Software genau eingesetzt wurde, gibt das EJPD aus Rücksicht auf die Interessen der Strafverfolgung nicht bekannt. Es handle sich um Programme, die dazu dienten, verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln.
Es ist umstritten, ob es in der Schweiz für den Einsatz von Spionage-Software eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. Die Strafverfolgungsbehörden, welche die Massnahme angeordnet haben, stützen sich auf Art. 280 lit. a StPO, wonach die Staatsanwaltschaft technische Überwachungsgeräte einsetzen kann, um Gespräche abzuhören oder aufzuzeichnen.
Aufgrund der unklaren Rechtslage hat der Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorgeschlagen, eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Diese Empfehlung stiess in der Vernehmlassung auf Kritik. Über das weitere Vorgehen will der Bundesrat noch im laufenden Jahr entscheiden.
Siehe auch die Berichterstattung der NZZ (hier und hier) sowie den Kommentar von Martin Steiger.