Der Bundesrat hat gestern dem Parlament beantragt, die geänderten Verfassungen von BE, GL, VS und NL zu gewährleisten. Die Änderungen haben folgenden Gegenstand:
Bern: Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung, Justizreform und Umsetzung der Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit;
Glarus: Einführung von Stimmrechtsalter 16, Verfassungsgrundlage für eine Haftung nach Bundeszivilrecht, Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens und innerkantonale Entflechtungen von Aufgaben und Finanzströmen
Wallis: Gemeindewahlen;
Neuenburg: Aufsicht über die Justizbehörden, Volksinitiative und Referendum und Wählbarkeit der Ausländerinnen und Ausländer.