Der Bundesrat möchte durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes den Transport von sogenannten Fans im öffentlichen Verkehr strenger regeln. Bekanntlich stellt das Verhalten gewisser Fans ein Sicherheitsrisiko für Personen und Sachen dar.
Neu sollen sich Transportunternehmen deshalb von der Transportpflicht befreien können, indem sie dem jeweiligen Sportklub die Beförderung der Fans mit Charterzügen oder ‑bussen anbieten. Wird der Transport dennoch mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt, so besteht neu eine subsidiäre (Organisations-)Haftung des Sportklubs gegenüber dem Transportunternehmen für Schäden, die “seine Anhängerinnen und Anhänger” bei der Beförderung zu oder von einer Sportveranstaltung verursachen, sofern die Verursacher nicht identifiziert werden können. Allerdings entfällt die subsidiäre Haftung, wenn der Club nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um solche Schäden zu verhindern.
Vgl. dazu den Entwurf der Teilrevision des PBG und die zugehörige Botschaft.