Der Bundesrat hat heute eine Revision der Chauffeurverordnung (ARV1) beschlossen.
Neu werden gewerbliche Transporte von Material oder Ausrüstungen (Arbeitsutensilien), die der Berufsausübung dienen, vom Geltungsbereich der ARV1 ausgenommen. Diese Erleichterung gilt, wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination 7,5 Tonnen nicht übersteigt, der Transport nicht der Hauptzweck der Berufsausübung ist und innerhalb eines Umkreises von maximal 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens erfolgt. Bisher unterlagen nur entsprechende private Fahrten nicht der ARV1. Von der Revision profitieren insbesondere KMU-Handwerksbetriebe.
Die Neuerung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. In der EU wird bereits ab 2. März 2015 eine identische Regelung gelten.