Der Bundesrat hat einen Entwurf zur Anpassung des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und eine entsprechende Botschaft vorlegegt. Geplant ist (ausweislich der Botschaft) in erster Linie eine Anpassung an Entwicklungen internationalen und schweizerischen Rechts seit dem Inkrafttreten am 1. September 2007. Die Botschaft hält dazu fest:
Die Ausbildungsziele sind ergänzt worden, um der neu in Artikel 118 a BV verankerten Komplementärmedizin Rechnung zu tragen und einen zusätzlichen Schwerpunkt in der Hausarztmedizin und in der medizinischen Grundversorgung zu setzen. Des Weiteren wird der in der Praxis als unbefriedigend erkannte Begriff «selbstständige Berufsausübung» durch den weitergehenden Begriff «privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung» ersetzt.