Das BVGer ist auf eine Beschwerde gegen die bundesrätliche Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung nicht eingetreten.
Seit 1. Oktober 2014 ist die Anpassung der TARMED-Tarifstruktur (TARMED) von ca. 200 Mio. CHF in Kraft. Damit erhalten die Grundversorger, insbesondere Haus- und Kinderärzte, einen Zuschlag pro Konsultation in der Arztpraxis. Gleichzeitig werden die Entschädigungen für gewisse technische Leistungen gesenkt. Da der medizinische und technische Fortschritt in den letzten Jahren zu Verschiebungen in der Tarifstruktur geführt hatte, sollte diese angepasst werden. Nachdem sich die Tarifpartner aber nicht gemeinsam auf eine Besserstellung der Grundversorger einigen konnten, passte der Bundesrat (BR) die TARMED-Tarifstruktur entsprechend an.
Mit der TARMED-Anpassung hat der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch gemacht und am 20. Juni 2014 die erwähnte VO zur Anpassung der TARMED erlassen, welche am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist. Darin werden die Leistungen der Grundversorgung zulasten der technischen Leistungen besser gestellt. Gegen diese Anpassung reichte der Verband H+ Die Spitäler der Schweiz zusammen mit 103 Spitälern Beschwerde beim BVGer ein.
Das BVGer ist auf die Beschwerde nicht darauf eingetreten, sondern hat festgestellt, dass gegen die Entscheide des Bundesrats zur gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur kein Rechtsmittel ergriffen werden kann. H+ verzichtet auf einen Weiterzug ans BGer, wie die NZZ berichtet.