BR: Genehmigung der neuen Tarifstruktur SwissDRG für stationäre Leistungen

Der Bun­desrat hat die weit­er­en­twick­elte Tar­if­struk­tur Swiss­DRG genehmigt. Die Ver­sion 4.0 tritt am 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft und regelt die Abgel­tung der sta­tionären Leis­tun­gen im akut­so­ma­tis­chen Bere­ich der Spitäler.

In der Tar­if­struk­tur Swiss­DRG wird fest­gelegt, wie die sta­tionären Leis­tun­gen im akut­so­ma­tis­chen Bere­ich von der oblig­a­torischen Krankenpflegev­er­sicherung entschädigt wer­den. In der neuen Ver­sion wur­den erst­mals die Nutzungskosten für Anla­gen wie etwa tech­nis­che Appa­ra­turen berück­sichtigt. Fern­er ist die Anzahl der Vergü­tun­gen ausser­halb der Pauschale, die sog. Zusatzent­gelte, gestiegen, weshalb kün­ftig auch Zusatzent­gelte für bes­timmte Arzneimit­tel und beson­dere ther­a­peutis­che Leis­tun­gen erfasst werden.

Der Bun­desrat ist jedoch der Ansicht, dass die Dif­feren­zierung der Tar­if­struk­tur noch nicht aus­re­ichend ist. Daher hat er die Tar­if­part­ner ange­hal­ten, die Tar­if­struk­tur so zu dif­feren­zieren, dass schweizweit ein ein­heitlich­er Basis­preis möglich wird oder dass unter­schiedliche Basis­preise nach klar­eren Kri­te­rien angewen­det wer­den können.

Die jährliche Weit­er­en­twick­lung der gesamtschweiz­erisch ein­heitlichen Tar­if­struk­tur ist eine der zen­tralen Auf­gaben der 2008 gegrün­de­ten Swiss­DRG AG, ein­er gemein­samen Organ­i­sa­tion der Leis­tungser­bringer, Ver­sicher­er und Kantone.

In der dies­bezüglichen Medi­en­mit­teilung erläutert das Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) die Tar­if­struk­tur SwissDRG:

In einem DRG-Sys­tem (Diag­no­sis Relat­ed Groups) wer­den Behand­lungs­fälle zu Grup­pen zusam­menge­fasst, die hin­sichtlich medi­zinis­ch­er und ökonomis­ch­er Kri­te­rien möglichst homogen sind. Jede Hos­pi­tal­isierung wird auf­grund der Diag­nose und der Behand­lung ein­er solchen Fall­gruppe (DRG) zuge­ord­net. Diese Fall­grup­pen sind schweizweit iden­tisch. Für jede Fall­gruppe wird ein soge­nan­ntes Kostengewicht (Cost-Weight) errech­net. Dieses Kostengewicht bildet die Schwere eines Fall­es ab. Mul­ti­pliziert man das Kostengewicht mit dem Basis­preis (Baser­ate), ergibt sich daraus die leis­tungs­be­zo­gene Fall­pauschale. Der Basis­preis ist eine Art Durch­schnittswert für sta­tionäre Behand­lun­gen in einem bes­timmten Spi­tal; seine Höhe vari­iert je nach Spi­tal. Der Basis­preis wird durch die Tar­if­part­ner (Ver­sicher­er und Leis­tungser­bringer) festgelegt.