Der Bundesrat hat die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 4.0 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler.
In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschädigt werden. In der neuen Version wurden erstmals die Nutzungskosten für Anlagen wie etwa technische Apparaturen berücksichtigt. Ferner ist die Anzahl der Vergütungen ausserhalb der Pauschale, die sog. Zusatzentgelte, gestiegen, weshalb künftig auch Zusatzentgelte für bestimmte Arzneimittel und besondere therapeutische Leistungen erfasst werden.
Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Differenzierung der Tarifstruktur noch nicht ausreichend ist. Daher hat er die Tarifpartner angehalten, die Tarifstruktur so zu differenzieren, dass schweizweit ein einheitlicher Basispreis möglich wird oder dass unterschiedliche Basispreise nach klareren Kriterien angewendet werden können.
Die jährliche Weiterentwicklung der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur ist eine der zentralen Aufgaben der 2008 gegründeten SwissDRG AG, einer gemeinsamen Organisation der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone.
In der diesbezüglichen Medienmitteilung erläutert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Tarifstruktur SwissDRG:
In einem DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst, die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisierung wird aufgrund der Diagnose und der Behandlung einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Für jede Fallgruppe wird ein sogenanntes Kostengewicht (Cost-Weight) errechnet. Dieses Kostengewicht bildet die Schwere eines Falles ab. Multipliziert man das Kostengewicht mit dem Basispreis (Baserate), ergibt sich daraus die leistungsbezogene Fallpauschale. Der Basispreis ist eine Art Durchschnittswert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital; seine Höhe variiert je nach Spital. Der Basispreis wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) festgelegt.