A‑6171/2009: keine Zollerhöhung im Rahmen der Anpassung des Generaltarifs

ZTG 9 ermächtigt den Bun­desrat, Änderun­gen des sog. Har­mon­isierten Sys­tems (ein­er unter der Schirmherrschaft der Welt­zol­lor­gan­i­sa­tion erar­beit­ete inter­na­tionale Nomen­klatur) zur Beze­ich­nung und Codierung der Waren emp­fohle­nen Änderun­gen anzunehmen und den Gen­er­al­tarif entsprechend anzu­passen. Der Bun­desrat darf aber ohne geset­zliche Grund­lage nicht gle­ichzeit­ig mit der Anpas­sung der Nomen­klatur anwend­bare Zol­lan­sätze erhöhen, wie er es bei bes­timmten Mul­ti­funk­tions­druck­ern getan hat. Dies stellt das BVGer in einem Urteil vom 21. Jan­u­ar 2011 fest.