Der Bundesrat hat gestern insgesamt zwölf landwirtschaftliche Verordnungen revidiert. Zu den Änderungen, die grösstenteils am 1. Januar 2012 in Kraft treten werden, zählen unter anderem folgende Punkte:
Mit der Totalrevision der Inspektionskoordinationsverordnung (VKIL), neuer Titel: Kontrollkoordinationsverordnung (VKKL), werden die minimalen Kontrollfrequenzen im Veterinärbereich vereinheitlicht. Ferner werden die Kantone künftig für die Festlegung der Kontrollfrequenzen für kleine Betriebe sowie für Fisch- und Bienenhaltung zuständig sein.
Die Totalrevision der Futtermittel-Verordnung, die den Import, die Produktion, die Verarbeitung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln regelt, umfasst zwei Änderungen. Einerseits wird die Positivliste abgeschafft und analog der EU eine Liste der verbotenen Ausgangsprodukte (Negativliste) eingeführt. Andererseits wird ein Verfahren eingeführt, das den Entzug von Bewilligungen für Zusatzstoffe ermöglicht, die in der EU bereits verboten sind.
Die Totalrevision der Agrareinfuhrverordnung (AEV) betrifft im Wesentlichen die Einführung einer neuen Berechnungsart der Zollansätze für Getreidemischungen. Die Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank (TVD-Verodnung) wird im Rahmen einer Totalrevision auf Schweine sowie Pferde, Maultiere und andere Einhufer ausgedehnt.
Die Anpassung der Bestimmungen für die Ausnützung von Importkontingenten von Fleisch in der Schlachtviehverordnung (SV) bietet den Importeuren künftig die Möglichkeit, allfällige verbleibende ersteigerte Zollkontingente einer Einfuhrperiode auf die nächste zu übertragen. Diese Übertragung des Restkontingents ist auf max. 5 Prozent des zugeteilten Kontingents und der zur Ausnützung übertragenen Zollkontingentsanteile beschränkt.
Eine Übersicht über das sog. “Agrarpaket Herbst 2011″ findet sich hier.