Teilrevision des MedBG: Vernehmlassung eröffnet

Das Medi­z­inal­berufege­setz (Med­BG) soll teil­weise rev­i­diert wer­den. Der Bun­desrat hat heute die Vernehm­las­sung eröffnet. Stel­lung­nah­men kön­nen bis zum 28. Okto­ber 2011 ein­gere­icht wer­den. Der Änderungsen­twurf und der erläuternde Bericht kön­nen hier einge­se­hen werden.

Die Revi­sion des Med­BG umfasst u.a. fol­gende Punkte:

  • Die Aus­bil­dungsziele wer­den angesichts des neuen Art. 118a BV um „angemessene Ken­nt­nisse über kom­ple­men­tärmedi­zinis­che Ver­fahren“ ergänzt. 
  • Der Begriff “selb­st­ständi­ge Beruf­sausübung” wird durch den Begriff “pri­vatwirtschaftliche Beruf­sausübung in eigen­er fach­lich­er Ver­ant­wor­tung” ersetzt.
  • Es erfol­gt eine Anpas­sung an die voraus­sichtlich 2011 auch für die Schweiz in Kraft tre­tende EG-Richtlin­ie über die Anerken­nung von Beruf­squal­i­fika­tio­nen (2005/36/EG).