Das Medizinalberufegesetz (MedBG) soll teilweise revidiert werden. Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung eröffnet. Stellungnahmen können bis zum 28. Oktober 2011 eingereicht werden. Der Änderungsentwurf und der erläuternde Bericht können hier eingesehen werden.
Die Revision des MedBG umfasst u.a. folgende Punkte:
- Die Ausbildungsziele werden angesichts des neuen Art. 118a BV um „angemessene Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren“ ergänzt.
- Der Begriff “selbstständige Berufsausübung” wird durch den Begriff “privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung” ersetzt.
- Es erfolgt eine Anpassung an die voraussichtlich 2011 auch für die Schweiz in Kraft tretende EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG).