MROS: Kompetenzerweiterung der Meldestelle für Geldwäscherei

Die Möglichkeit­en der Meldestelle für Geld­wäscherei (MROS) sollen erweit­ert werden:

Erstens kann die Behörde kün­ftig mit ihren Part­ner­stellen im Aus­land auch Finanz­in­for­ma­tio­nen aus­tauschen. Derzeit ist die Weit­er­gabe solch­er Infor­ma­tio­nen durch die MROS im Geld­wäschereige­setz (GwG) nicht vorgesehen.

Zweit­ens wird der MROS die Zuständigkeit über­tra­gen, selb­ständig tech­nis­che Zusam­me­nar­beitsverträge mit jenen aus­ländis­chen Meldestellen abzuschliessen, die eine solche Vere­in­barung (Mem­o­ran­dum of Under­stand­ing, MoU) zur Zusam­me­nar­beit mit ihren aus­ländis­chen Gegen­stellen benöti­gen. Heute liegt diese Ver­tragsab­schlusszuständigkeit beim Bundesrat.

Drit­tens sollen die Kom­pe­ten­zen der MROS gegenüber Finanz­in­ter­mediären, diese zur Ver­voll­ständi­gung bere­its erstat­teter Mel­dun­gen anzuhal­ten, aus­ge­baut wer­den. Neu soll sie auch Infor­ma­tio­nen bei drit­ten Finanz­in­ter­mediären ein­fordern kön­nen, das heisst bei solchen, die nicht sel­ber eine Ver­dachtsmeldung erstat­tet haben. Dies jedoch nur, wenn ein Zusam­men­hang mit Erken­nt­nis­sen beste­ht, die auf eine bere­its erstat­tete Mel­dung zurückgehen.

Der Bun­desrat hat Ende Juni 2012 die Ergeb­nisse der Vernehm­las­sung zur entsprechen­den Änderung des GwG zur Ken­nt­nis genom­men und die Botschaft und den Geset­ze­sen­twurf zuhan­den des Par­la­ments verabschiedet.