Die Möglichkeiten der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) sollen erweitert werden:
Erstens kann die Behörde künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen. Derzeit ist die Weitergabe solcher Informationen durch die MROS im Geldwäschereigesetz (GwG) nicht vorgesehen.
Zweitens wird der MROS die Zuständigkeit übertragen, selbständig technische Zusammenarbeitsverträge mit jenen ausländischen Meldestellen abzuschliessen, die eine solche Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU) zur Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Gegenstellen benötigen. Heute liegt diese Vertragsabschlusszuständigkeit beim Bundesrat.
Drittens sollen die Kompetenzen der MROS gegenüber Finanzintermediären, diese zur Vervollständigung bereits erstatteter Meldungen anzuhalten, ausgebaut werden. Neu soll sie auch Informationen bei dritten Finanzintermediären einfordern können, das heisst bei solchen, die nicht selber eine Verdachtsmeldung erstattet haben. Dies jedoch nur, wenn ein Zusammenhang mit Erkenntnissen besteht, die auf eine bereits erstattete Meldung zurückgehen.
Der Bundesrat hat Ende Juni 2012 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des GwG zur Kenntnis genommen und die Botschaft und den Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet.