Die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) tritt am 1. November 2013 in Kraft, wie der Bundesrat heute beschlossen hat. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland Finanzinformationen austauschen und bei Finanzintermediären Informationen beschaffen. Die Meldestelle kann zudem künftig selbständig Verträge über die technische Zusammenarbeit mit ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen abschliessen.
Gleichzeitig mit dem GwG tritt eine Revision der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV) in Kraft, die der Bundesrat ebenfalls heute verabschiedet hat. Darin werden einzelne Gesetzesanpassungen näher ausgeführt.