Das BVerwGer hat entschieden, dass die Wortmarke “PARK AVENUE” für keine Irreführungsgefahr über die geographische Herkunft begründet, weil die Verkehrskreise mit diesem Zeichen entweder nur die Idee einer wichtigen Strasse in einer beliebigen Stadt verbinden oder — wenn sie dabei an New York denken — die Idee von “Luxus und Lifestyle”, wie sich das BVerwGer mit Hinweis auf “Sex and the City” u.Ä. ausdrückt. Auch sei das Zeichen nicht direkt beschreibend. Im Gegensatz zum früher beurteilten Zeichen “5th Avenue” für Kosmetika sei “Park Avenue” kein Hinweis auf hohe Qualität, weil diese Strasse keinen auf die zu beurteilenden Produkte oder Dienstleistungen bezogenen Ruf geniesse.