UBS-Amtshilfe” — Anhang zum Abkommen in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht

Das EJPD hat heute im Fall “UBS” eine Medi­en­mit­teilung veröf­fentlicht und mit­geteilt, dass der Anhang zum Abkom­men in der Amtlichen Samm­lung veröf­fentlicht wird.

Gemäss Medi­en­mit­teilung ist die Amt­shil­fe der Schweiz im Fall UBS auf Kurs. Den rechtlichen Rah­men set­zt das gel­tende Dop­pelbesteuerungsabkom­men mit den USA. Fra­gen der Umset­zung, die damit ver­bun­de­nen Fris­ten und die Anzahl von 4450 Amt­shil­fe­fällen wur­den im Abkom­men zwis­chen der Schweiz und den USA vom 19. August 2009 fest­gelegt. Die Kri­te­rien für die Gewährung von Amt­shil­fe wur­den heute — 90 Tage nach Unterze­ich­nung des Abkom­mens — in der Amtlichen Samm­lung veröffentlicht.